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   KG, 06.08.2001 - 5 Ws 741/00, 1 AR 1319/00   

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https://dejure.org/2001,53607
KG, 06.08.2001 - 5 Ws 741/00, 1 AR 1319/00 (https://dejure.org/2001,53607)
KG, Entscheidung vom 06.08.2001 - 5 Ws 741/00, 1 AR 1319/00 (https://dejure.org/2001,53607)
KG, Entscheidung vom 06. August 2001 - 5 Ws 741/00, 1 AR 1319/00 (https://dejure.org/2001,53607)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 12.10.2006 - 5 Ws 482/06

    Strafvollzug: Notwendige Voraussetzung für bedingte Entlassung; zur Lastlegung

    Die Hervorhebung des Sicherheitsaspekts durch den Gesetzgeber führt zu einer Verstärkung der den Gerichten auferlegten Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit (vgl. Senat, Beschluß vom 6. August 2001 - 5 Ws 741/00 -).

    Danach kann die kritische Probe in Freiheit - auch dann, wenn der Verurteilte (wie hier) erstmals Freiheitsstrafe verbüßt - nur gewagt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte es überwiegend wahrscheinlich machen, daß der Verurteilte sie besteht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. August 2001 - 5 Ws 741/00 - und 28. Juni 2000 - 5 Ws 426/00 -).

    Die Wahrscheinlichkeit einer günstigen Prognose muß folglich bei gegen das Leben gerichteten Verbrechen besonders hoch sein, ohne allerdings ein vertretbares Restrisiko auszuschließen (vgl. BVerfG NStZ 1998, 373, 374; OLG Karlsruhe StV 2002, 322; Senat, Beschluß vom 6. August 2001 - 5 Ws 741/00 -).

  • OLG Nürnberg, 02.08.2010 - 2 Ws 172/10

    Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung

    Von einer Aufarbeitung der Tat in dem geschilderten Sinn kann nur gesprochen werden, wenn der Täter die Tat als Fehlverhalten verinnerlicht und sich diese in ihrer konkreten Bedeutung und ihren Folgen so bewusst macht, dass eine Wiederholung des Gesetzesverstoßes wenig wahrscheinlich ist (vgl. KG, Beschluss vom 6.8.2001 - 1 AR 1319/00 - 5 Ws 741/00, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04

    Strafrestaussetzung: Anforderungen an die Kriminalprognose bei Sexualdelikten

    Auch muss er Tatsachen schaffen, die für eine Behebung dieser Defizite sprechen und die es wahrscheinlich machen, dass er künftigen Tatanreizen zu widerstehen vermag (vgl. KG Beschlüsse vom 06.08.2001, 5 Ws 741/00, und 02.08.2000, 5 Ws 437/00; OLG Oldenburg Beschluss vom 30.09.1998, 1 Ws 421/98).
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